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Sonntag, 31. Januar 2010

Arge ist nicht berechtigt, eine Eingangsbestätigung zu verweigern

Dieses Dokument bestätigt, dass die ARGE keine Eingangsbestätigung verweigern darf.

Hartz IV Hilfe: Umfang der Erstausstattung

Hartz IV Hilfe: Umfang der Erstausstattung

Umfang der Erstausstattung

Hier gibt es eine PDF-Datei zum Download, die den Umfang der Erstausstattung bestimmt

Samstag, 30. Januar 2010

Diese Krankenkassen führen keine Beitragserhöhung 2010 durch

Rund 22 Millionen Versicherte können schon jetzt fest darauf zählen, dass ihre Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erheben wird. Die hier aufgeführten Krankenkasse versicherten gegenüber Krankenkasse.de: 2010 wird es für unsere Mitglieder keinen Zusatzbeitrag geben.
Krankenkassen, die 2010 keinen Zusatzbeitrag erhebenKrankenkasse
Wechseln lohnt sich !!!


Allgemeine Ortskrankenkassen

AOK Berlin/Brandenburg
AOK Bremen Bremerhaven
AOK Niedersachsen
AOK PLUS
AOK Rheinland/Hamburg
AOK Saarland
AOK Sachsen-Anhalt
AOK Westfalen-Lippe

Ersatzkassen

Techniker Krankenkasse*
Andere Kassenorganisationen
Knappschaft

Innungskrankenkassen

BIG direkt gesund
IKK Brandenburg und Berlin
IKK classic
IKK gesund plus
IKK Nord
Signal Iduna IKK
Betriebskrankenkassen
altlas BKK ahlmann
Audi BKK
Bahn BKK
Bergische Krankenkasse
Bertelsmann BKK
BKK Achenbach Buschhütten
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK A.T.U.
BKK B. Braun Melsungen AG
BKK Braun-Gillette
BKK BMW
BKK Dürkopp Adler
BKK der SIEMAG
BKK Dr. Oetker
BKK ENKA
BKK Euregio
BKK exklusiv
BKK Faber Castell & Partner
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK FTE
BKK Gildemeister-Seidensticker
BKK Herford Minden Ravensberg
BKK Herkules
BKK IHV
BKK Linde
BKK Medicus
BKK MOBIL OIL
BKK Pfalz
BKK salvina
BKK SBH
BKK VBU
BKK VDN
BKK VerbundPlus
BKK VICTORIA D.A.S.
BKK Vital
BKK Wirtschaft und Finanzen
BKK ZF & Partner
BKK24
Brandenburgische BKK
CITY BKK
Daimler BKK
Debeka BKK
Die Continentale BKK
Dräger & Hanse BKK
Energie BKK
Hypovereinsbank BKK
mhplus BBK
Neckermann BKK
R+V Betriebskrankenkasse
Salus BKK
SBK
Schwenniger BKK
SDK BKK
Securvita
Shell BKK/LIFE

Donnerstag, 28. Januar 2010

Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II

Hier der Antrag zur Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft

Weitere fertige Anträge zum Download im Netz

Das Erwerbslosenforum Deutschland bietet auch viele Anträge zum Download online

Hier die Überschriften der Antrüge:
Ausfüllhinweise für Arbeitslosengeld II-Anträge (82 kB)
Antrag Arbeitslosengeld II - online ausfüllbar (627 kB)
Zusatzblatt 1 (Unterkunft und Heizung) (244 kB)
Zusatzblatt 2.1 (Einkommenserklärung) (83 kB)
Zusatzblatt 2.2 (Einkommensbescheinigung) (40 kB)
Zusatzblatt 3 (Vermögen) (279 kB)
Zusatzblatt 4 (weitere Angehörige) (242 kB)
Zusatzblatt Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft.pdf (76 kB)
Arbeitsbescheinigung gemäß § 57 SGB II (82 kB)
Veründerungsmitteilung - Arbeitslosengeld/ Sozialgeld (753 kB)
Zusatzblatt ärztliche Bescheinigung wegen Mehrbedarf für Ernährung (95 kB)
Zusatzblatt Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (25 kB)
Zusatzblatt Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (138 kB)
Antrag zur Fortzahlung von Arbeitslosengeld II (171 kB)
Widerlegung einer Haushaltsgemeinschaft nach ü 9 (5) SGB II
Zusatzblatt Widerlegung einer Haushaltsgemeinschaft nach ü 9 (5) SGB II
Widerlegung Bedarfsgemeinschaft
Einkommensbereinigung im SGB II
übernahme der Nebenkosten nach SGB II
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach ü 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Weitere Antrüge:
GEZ - Befreiungsantrag
Prozesskostenhilfe Antrag
Prozesskostenhilfe Erklärung
Was ist eine Eidesstattliche Versicherung
Anpassungsantrag zum Kontopfändungsschutz
Musterschreiben zur Rücknahme der Kontopfändung
Pfändungstabelle
Inkassogebühren
Antrag auf Vorschuss nach ü 42 SGB I
Mustervorschlag Eingliederungsvereinbarung des Erwerbslosen Forum Deutschlands
Antrag auf Weihnachtsbeihilfe
Antrag auf übernahme der mietvertraglich geschuldeten Schünheitsreparaturen
Antrag auf Überprüfung Mehrbedarf für Alleinerziehende Kreis Lippe
Kinder:
Antrag Kindergeld Berufsausbildung
Antrag Kindergeld Einkommen
Antrag Kindergeld Haushaltsbescheinigung
Antrag Kindergeld Lebensbescheinigung
Antrag Kindergeld Schulbescheinigung
Antrag Kindergeld Vollwaisen
Antrag Kindergeld weitere Kinder
Antrag Kindergeld Werbungskosten
Antrag Kindergartenzuschlag
Antrag1 Kindergartenzuschlag
Kindergartenzuschlag Blatt1
Kindergartenzuschlag Blatt1b
Merkblatt Kindergartenzuschlag
Antrag für Schulbedarf
Antrag auf Babyerstlingserstattung
Dokumente:
Liste von guten Insolvenzanwülten
übersicht Mehrbedarf
Zuschlagsberechnung nach ü24 SGB II
Wohngeldgesetz

Musterwiderspruch gegen Kindergeld-Rückforderungen

Musterwiderspruch gegen Kindergeld-Rückforderungen E-Mail
Montag, 25. Januar 2010
Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt einen Musterwiderspruch gegen die Praxis der Argen zur Verfügung, die zur Zeit Rückfoderungsbescheide ohne Bennenung von rechtlichen Grundlagen versenden. Wir weisen darauf hin, dass die Behörden rechtswidrig den Betrag für den Monat Febraur einbehalten wollen, bzw. verrechnen. 
Absender



Anschrift Behörde
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Datum
BG-Nummer:
Rückforderung Kindergeld
Ihr Bescheid vom………………….

 
gegen Bescheid vom …………. (Eingang …….) lege ich Widerspruch ein
 
Begründung:
 
Gem. § 45 Abs. 2 SGB X konnte ich auf die Richtigkeit des Bescheides (Weiterbewilligungsbescheid vom…….) vertrauen. Die von Ihnen erbrachten Leistungen sind verbraucht und stehen mir wirtschaftlich nicht mehr zur Verfügung. Ihre Rückforderung ist somit unbegründet.
 
Ich mache darauf aufmerksam, dass mein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet und ein Aufrechnung oder sofortige Vollziehung  rechtswidrig ist. Eine sofortige Vollziehung greift bei dieser Rückleistung nicht, da keine Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung vorliegten.
 
Ich gehe davon aus, dass der Erkenntnisgewinn im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage (§ 78 I 1, II SGG) a zu einer rechtmäßigen Abhilfeentscheidung führt und erwarte einen entsprechenden Bescheid innerhalb von 10 Tagen.
Ich verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen

Montag, 25. Januar 2010

Muster Überprüfungsanträge, Hartz IV Verfahren

Hier gibt es das Muster für Überprüfungsanträge. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Hartz IV Sätze als zu niedrig erachten, besteht die Möglichkeit ein Rückzahlung zu erhalten. 

Quelle: http://www.gegen-hartz.de

Muster Überprüfungsanträge, Hartz IV Verfahren


Hartz IV: Überprüfungsantrag, Widerspruch und Anfechtungsklage zur Regelsatzüberprüfung des Bundesverfassungsgerichtes

Vorwort
Leider ist zwischen einem der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), T. Kallay, und Tacheles e.V. ein sehr unschöner und unsachlicher Streit ausgebrochen. Dieser Streit ist für uns nicht nachvollziehbar und schadet der Sache selbst. Deshalb haben wir uns entschlossen, uns davon zu distanzieren und eigene Beispiele für Überprüfungsantrag, Widerspruch und Anfechtungsklage zur Regelsatzüberprüfung des BVerfG zu veröffentlichen. Auch wenn viele ALG II Bezieher unhöfliche und diffamierende Behandlung durch Sachbearbeiter der SGB II Leistungsträger erfahren haben, sollten wir uns nicht mit diesen Personen auf eine Stufe stellen. Deshalb verzichten auch wir nicht auf allgemein übliche Höflichkeitsfloskeln und vermeiden durch Formulierungen wie: "Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Antrag zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten."
den Eindruck, wir wären nur Querulanten.

Nun zur Sache
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird vorrangig Anfang 2010 ein Urteil fällen, in dem es darum geht, ob der Hartz IV Regelsatz beim ALG II korrekt berechnet wurde, oder nicht. Aufgrund der bisher stattgefundenen Verhandlung zeichnet sich ab, dass das BVerfG urteilen wird, dass der Regelsatz beim ALG II nicht korrekt berechnet wurde. Hier gibt es unserer Meinung nach konkret zwei Möglichkeiten:

1. das BVerfG trifft eine rückwirkende Entscheidung, damit wären die Regelsätze rückwirkend zum 01.01.2005 rechtswidrig,
2. das BVerfG trifft eine in die Zukunft gerichtete Entscheidung, dabei würde es der Bundesregierung eine Frist zur Neuberechnung der Regelsätze nach vom BVerfG festgelegten Kriterien einräumen und die aktuellen Regelsätze wären erst nach Ablauf dieser Frist verfassungswidrig.

Wer sich im Fall der Möglichkeit 1 Ansprüche auf rückwirkende Nachzahlung ab 01.01.2005 sichern möchte, muss vor dem Urteil des BVerfG und bis Ende 2009 einen Überprüfungsantrag gegen bereits rechtsräftig gewordene Bewilligungsbescheide und Widerspruch gegen noch nicht rechtsräftig gewordene Bewilligungsbescheide einlegen. Beides kann man in einem Schreiben tun.
Sollte der Leistungsträger den darin enthaltenen Antrag auf ruhend stellen des Verfahrens ignorieren und

- den Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des BVerfG ablehnen, muss der Betroffene dagegen innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich Widerspruch einlegen,

- den Widerspruch vor der Entscheidung des BVerfG ablehnen, muss der Betroffene dagegen innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich Klage erheben.

Wichtig ist dabei, dass der Antragsteller/Widerspruchsführer den Zugang seines Überprüfungsantrages/ Widerspruches bei seinem Leistungsträger nachweisen können muss. Der Leistungsträger ist nicht verpflichtet, eine Eingangsbestätigung auszustellen.

Hier sind folgende Möglichkeiten zielführend:
1. man gibt den Überprüfungsantrag/Widerspruch persönlich bei seinem Leistungsträger ab, dazu nimmt man einen Zeugen mit, welchem man unmittelbar vor der Abgabe das Schreiben zeigt, der die Abgabe sieht,
2. man wirft den Überprüfungsantrag/Widerspruch persönlich in den Briefkasten seines Leistungsträgers ein, dazu nimmt man einen Zeugen mit, welchem man vor dem Briefkasten das Schreiben zeigt, der beim Eintüten desselben in einen Briefumschlag und dem anschließenden Einwurf des Umschlages in den Briefkasten zusieht,
3. man sendet den Überprüfungsantrag/Widerspruch per Einschreiben Rückschein an seinen Leistungsträger, dazu nimmt man einen Zeugen mit zur Post, welchem man vor dem Eintüten des Schreibens dieses zeigt, der beim Eintüten und der anschließenden Übergabe des Briefes an den Postangestellten zusieht.
Hierbei beugt man allen möglichen Vorwürfen seines Leistungsträgers vor:

- er hätte keinen Überprüfungsantrag/Widerspruch erhalten,
- der Briefumschlag hätte keinen Überprüfungsantrag/Widerspruch enthalten,
- der Brief wäre nach dem Eintüten des Überprüfungsantrages/Widerspruches vertauscht worden und es wäre stattdessen ein Brief angekommen, der leer gewesen sei oder was anderes enthalten hätte.

Ebenfalls wichtig ist, dass jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen eigenen Überprüfungsantrag/Widerspruch stellt, der natürlich in einem gemeinsamen Schreiben zusammengefasst werden kann. Dies erfordert die Nennung aller Personen der Bedarfsgemeinschaft als Absender und die Unterschrift aller volljährige Person der Bedarfsgemeinschaft in diesem Schreiben.
Ergänzend für die minderjährigen Mitglieder der der Bedarfsgemeinschaft sollte eine volljährige Person der Bedarfsgemeinschaft deren rechtliche Vertretung anzeigen.

Nachfolgend nun unsere Beispiele, die Sie an ihre individuelle Situation anpassen müssen. Hinweise und Erläuterungen sind Kursiv gesetzt.

Diese können auch für das rechtsgeiet des SGB XI benutzt werden. Dazu müssen diese nur geringfügig angepasst und
- der Empfänger in das zuständige Sozialamt geändert,
- die BG-Nr. durch das eigene Aktenzeichen ersetzt,
- der Begriff "ALG II" gegen die jeweilige Leistung des SGB XII, also "Grundsicherung" oder "Sozialhilfe" sowie
- "SGB II" gegen "SGB XII" ausgetauscht werden.

Beispiel für Überprüfungsantrag

Absender
Max Mustermann
(hier alle weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)
Musterstraße 123
Musterstadt 12345
BG-Nr. 1234567890


An
ARGE/Arbeitsamt/Optionskommune Musterstadt
Musterstraße 9
Musterstadt 12345


Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich/beantragen wir die Überprüfung aller mich/uns betreffenden auf der Grundlage des SGB II erlassenen Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2005.
Gleichzeitig beantrage ich/beantragen wir, diesen Überprüfungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen.

Begründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen.
Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II.
Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Antrag zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Ihre Entscheidung über diesen Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des BVerfG wäre auf Grund der noch offenen Rechtsfragen unsinnig und würde meinerseits/unsererseits nur zu Widerspruch und Klage führen.


MfG
Unterschrift Max Mustermann
(bei Bedarf:)auch als rechtlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

(hier Unterschriften aller weiteren volljährigen Miglieder der Bedarfsgemeinschaft)


Beispiel für Widerspruch

Absender
Max Mustermann
(hier alle weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)
Musterstraße 123
Musterstadt 12345
BG-Nr. 1234567890



An
ARGE/Arbeitsamt/Optionskommune Musterstadt
Musterstraße 9
Musterstadt 12345



Widerspruch gegen ihren Bescheid/ihre Bescheide vom 11.11.2009

Werte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich/widersprechen wir ihrem/ihren o.g. Bescheiden.
Gleichzeitig beantrage ich/beantragen wir, diesen Widerspruch bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen.

Begründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen.
Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II.
Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich damit einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Widerspruch zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Ihre Entscheidung über diesen Widerspruch vor der Entscheidung des BVerfG wäre auf Grund der noch offenen Rechtsfragen unsinnig und würde meinerseits/unsererseits nur zu einer Klage führen.


MfG
Unterschrift Max Mustermann
(bei Bedarf:)auch als rechtlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

(hier Unterschriften aller weiteren volljährigen Miglieder der Bedarfsgemeinschaft)


Beispiel für kombinierten Überprüfungsantrag und Widerspruch

Absender
Max Mustermann
(hier alle weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)
Musterstraße 123
Musterstadt 12345
BG-Nr. 1234567890


An
ARGE/Arbeitsamt/Optionskommune Musterstadt
Musterstraße 9
Musterstadt 12345


Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Widerspruch gegen ihren Bescheid/ihre Bescheide vom 11.11.2009

Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich/beantragen wir die Überprüfung aller mich/uns betreffenden auf der Grundlage des SGB II erlassenen Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2005.
Außerdem widerspreche ich/widersprechen wir hiermit ihrem/ihren o.g. Bescheid/en.
Gleichzeitig beantrage ich/beantragen wir, diesen Überprüfungsantrag und Widerspruch bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen.

Begründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen.
Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II.
Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich damit einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Widerspruch zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Ihre Entscheidung über diesen Überprüfungsantrag und/oder Widerspruch vor der Entscheidung des BVerfG wäre auf Grund der noch offenen Rechtsfragen unsinnig und würde meinerseits/unsererseits nur zu Widerspruch bzw. einer Klage führen.



MfG
Unterschrift Max Mustermann
(bei Bedarf:)auch als rechtlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

(hier Unterschriften aller weiteren volljährigen Miglieder der Bedarfsgemeinschaft)


Beispiel für eine Klage

Absender
Max Mustermann
(hier alle weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)
Musterstraße 123
Musterstadt 12345

An
Sozialgericht Musterstadt
Musterstraße 9
Musterstadt 12345

Klage

Hiermit erhebe ich/erheben wir

Vorname Name (bei Bedarf:), auch als gesetzlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
(hier alle weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)
Strasse, PLZ Ort

Klage gegen die

ARGE/Arbeitsamt/Optionskommune Musterstadt
Musterstraße 9
Musterstadt 12345

und beantrage/n:

1. das Ruhen dieses Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im derzeit anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09,

2. die Beklagte zur Nachzahlung aller uns zustehenden Bedarfe aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im derzeit anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, zu verurteilen,

3. die Beklagte zur Zahlung meiner/unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.

Antragsbegründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen.
Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II.
Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit, die Beklagte zur Nachzahlung aller uns danach seit 01.01.2005 zustehenden Leistungen zu verurteilen, sofern diese im Einzelfall zu gering bewilligt oder abgelehnt wurden.
Mit dieser Klage sichere ich/sichern wir mir/uns das Recht auf einen Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diese Klage zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Max Mustermann
(bei Bedarf:) auch als rechtlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

(hier Unterschriften aller weiteren volljährigen Miglieder der Bedarfsgemeinschaft)


Anlage 1: Widerspruchsbescheid der Beklagten vom xx.xx.xxxx
Anlage 2: mein aktueller ALG II-Bescheid (18.11.2009)

Mittwoch, 20. Januar 2010

Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

Report München berichtet über die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen der ARGE und ihre Hintergründe

Sonntag, 17. Januar 2010

GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag


Für Anfänger und Fortgeschrittene

Ein besonders lieber Dank für die Ausarbeitung und Bereitstellung dieser Regeln gilt Wolf27 aus dem "gegen-hartz.de"-Forum!

Immer wieder kommt es zu Problemen mit und bei den ARGEn. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

    * Anträge werden aus Unwissenheit zu spät oder gar nicht gestellt.
    * Antragsteller finden sich nicht zurecht im ARGE-Dschungel.
    * Sie kennen ihre Rechte nicht und sind von den vielen Paragrafen überfordert.
    * Sie werden häufig falsch bzw. gar nicht informiert.
    * Sie werden vertröstet, weggeschickt und zwischen den Abteilungen hin- und hergeschoben.
    * Die SB kennen sich selbst nicht aus oder wollen sich einfach nicht auskennen.
    * Die "Sparwut" der Leistungsträger wird rigoros und rücksichtslos umgesetzt.

Diesen Teufelskreis kann nur durchbrechen, wer informiert ist! Zahlreiche Ratgeber zu diversen Themen findet ihr hier im "gegen-hartz.de"-Forum. Doch es gibt einige grundsätzliche Regeln, die immer gelten. Wir haben diese mal für euch zusammengefasst, um euch einen Leitfaden durch den ARGE-Dschungel an die Hand zu geben.

1. Anträge rechtzeitig stellen, d. h. sofort, wenn der Bedarf bekannt ist!

2. JEDER im Alter von 15 – 65 Jahren hat ein Anrecht darauf, einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Hiermit ist nicht nur der Antrag auf ALG II gemeint, sondern z. B. auch ein Antrag auf Erstausstattung, Kaution etc.
(§ 36 Abs. 1 SGB I, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

3. Geht NICHT alleine zur ARGE. Ihr habt ein Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Nehmt dieses Recht unbedingt wahr. Es ist zu eurem eigenen Schutz.
(§ 13 Abs. 4 SGB X)

4. Achtung: Ein Antrag ist nicht mit dem Antragsformular zu verwechseln! Das Formular ist nur eine „Arbeitshilfe“ für die SB. Also, wenn ihr selber einen Brief verfasst und diesen einreicht, dann ist auch das ein Antrag. Mit "Antrag“ ist nämlich im juristischen Sinne eine (einseitige) Willenserklärung gemeint, welche nicht zwangsläufig auf einem Formular erfolgen muss.

5. Die SB haben die Pflicht, diese Anträge anzunehmen. Also, nicht abwimmeln lassen. Zeit ist ein enorm wichtiger Faktor, da die Anträge ab dem Datum gelten, an dem sie eingereicht wurden!
(§§ 16 und 17 SGB I)

6. Die SB der ARGE weigern sich partout, euren Antrag anzunehmen? Auch hierfür gibt es eine Lösung:
Auch ein „falsches Amt“, das für euer Anliegen nicht zuständig ist, darf euch nicht abwimmeln und muss euren Antrag entgegennehmen und an die zuständige Stelle weiterleiten . Auch in diesem Fall gilt: Empfang quittieren lassen!
(§ 16 Abs. 1, 2 & 3 SGB I)

7. Wird behauptet, der Antrag könne nicht angenommen bzw. bearbeitet werden, weil z. B. Unterlagen fehlen, gar kein Anspruch bestehe oder ähnlicher Unfug, dann lasst euch davon nicht beeindrucken. Diese Aussagen sind falsch! Auch ein unvollständiger Antrag ist ein Antrag und muss angenommen werden. Fehlende Unterlagen solltet ihr jedoch ganz fix nach reichen, damit über den Antrag schnell entschieden werden kann. Ob Anspruch besteht oder nicht, kann und sollte erst nach Prüfung eures Antrags entschieden werden.
ACHTUNG: Weder die Melde-/Ummeldebescheinigung, noch ein geänderter Ausweis sind für den Antrag erforderlich! Die Forderung von Melde-/Ummeldebescheinigung und/oder geändertem Ausweis ist nicht nur unbillig, sondern ein versuchter Betrug. Die Änderung des Ausweises und die Melde-/Ummeldebescheinigung können erst nach einem Umzug erfolgen. Die Differenz zwischen Umzugsdatum und Ummeldung - zumal ihr 7 Tage Zeit habt, euch umzumelden - würdet ihr demnach vom Amt nicht erhalten.

8. Der sicherste Weg ist immer ein schriftlicher Antrag! Unbedingt einen schriftlichen Bescheid anfordern. Das ist euer gutes Recht und die Voraussetzung, um eine Entscheidung des Amts vor Gericht überprüfen lassen zu können.
(§ 33 Abs. 2 SGB X)

9. Fertigt von jedem Formular bzw. Schriftstück, das ihr bei der ARGE einreicht, eine Kopie für eure Unterlagen an!

10. Lasst euch unbedingt den Empfang quittieren! Entweder auf eurer Kopie des Formulars oder, bei formlosen schriftlichen Anträgen, auf eurer Kopie des Briefes. Sollte dies nicht möglich sein (Wochenende, ARGE geschlossen etc.), dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Ihr werft den Brief im Beisein eines Zeugen in den Hausbriefkasten.
b) Ihr versendet den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Dies gilt auch, wenn euch eine Eingangsbestätigung rigoros verweigert wird!
WICHTIG: Ein Telefax, auch mit Sendebericht, hat KEINE Beweiskraft!

11. Gebt NIEMALS eure Originale (Mietvertrag, Kontoauszüge etc.) aus der Hand! Diese gehen zu leicht verloren oder es wird später behauptet, ihr hättet sie nie eingereicht. Ohne eure Originale habt ihr keine Beweismittel mehr in der Hand, falls es zu Problemen kommen sollte. Lasst euch also nicht einlullen von Sätzen wie: „Ich schicke ihnen die Sachen dann zu.“ oder „Sie können die Unterlagen dann beim nächsten Termin wieder mitnehmen“. Wenn die/der SB angeblich keine Zeit oder keine Lust hat, dann packt eure Unterlagen wieder ein. Lasst euch einen neuen Termin geben oder besteht darauf, dass man sich jetzt die Zeit für euch nimmt!

12. Für alle Originale, die ihr nur vorzeigen müsst (z. B. Mietvertrag, Kontoauszüge), gilt:
NUR angucken! – NICHT anfassen! Kopien sind i. d. R. unnötig, da ein Vermerk in eurer Akte, dass die Dokumente zur Einsicht vorgelegt wurden, völlig ausreicht.

13. Wichtig! Die/Der SB ist NICHT euer "Beichtvater"! Zu oft wird versucht, auf die "freundliche Tour" an Informationen zu gelangen, die für die Antragsbearbeitung absolut nicht relevant sind. Ein gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Im Zweifel fragt also nach, wofür genau die Angaben benötigt werden.

...wird bei Bedarf fortgesetzt!

Samstag, 16. Januar 2010

Vorlagen für Widersprüche bei der ARGE

Über den folgenden Link der Seite Sozialticker.com lassen sich viele Vorlagen für Widersprüche herunterladen

DOWNLOAD


Hier die Inhalte der Widersprüche:
Widerspruch - Amt

Der Bescheid ist nicht nachvollziehbar



Fehler in Bescheid



Fristwahrender Widerspruch



Widerspruch bei verspäteter Abgabe vom Fortzahlungsantrag



Untätigkeitsandrohung….wenn das Amt nicht in die Puschen kommt



Wie klage ich richtig bei Problemen mit Hartz IV ?


Widerspruch - Beruf

EEJ - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung



Antrag zur Überprüfung von MAE - Ein Euro Job Maßnahmen



Einkommen



Einkommensabsetzung


Widerspruch - Familie

Eheähnliche Gemeinschaft



Kinderzuschlag



U25 Anrechnung Einkommen/Vermögen Eltern



Unterhalt



Widerlegung der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II



Widerlegung Vermutung


Widerspruch - Gesundheit

Widerspruch erhöhte Gesundheitskosten



Mehrbedarf



Kürzung des Regelsatzes bei Krankenhausaufenthalt


Kosten der Unterkunft

Aufforderung zum Wohnungswechsel



Kosten der Unterkunft - Eigenheim



Kosten der Unterkunft - Senkung



Kosten der Unterkunft - zu gering



Wasserkosten



Widerlegung Bedarfsgemeinschaft



Widerlegung Haushaltsgemeinschaft



Widerspruch Umzug



Widerspruch Kosten der Unterkunft - Eigenheim