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Freitag, 16. Juli 2010

Ferienjobs bei Hartz IV lohnen sich wieder


Ferienjobs bei Hartz IV lohnen sich erstmals wieder. Neues Gesetz erlaubt Schülern 1.200 Euro in den Sommerferien anrechnungsfrei zu behalten
(09.07.2010) DIE LINKE begrüßt, dass sich erstmals seit Einführung von Hartz IV Ferienjobs auch für betroffene Jugendliche lohnen. Bisher wurden Kinder aus Bedarfsgemeinschaften mit in die finanzielle Haftung ihrer Eltern genommen. Einkommen über 100 Euro wurde bei ihnen genauso im Regelsatz der Familie angerechnet wie bei den Erwachsenen. „Diese entmutigende und diskriminierende Sonderbehandlung ist vor den Sommerferien erstmals gelockert worden – ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, erläutert Dagmar Trenz, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Regionalverband. Jetzt dürften Jugendliche 1.200 Euro verdienen, ohne dass dieses Geld auf die Regelleistung angerechnet werde. Weiterhin bestünden jedoch für Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug besondere gesetzliche Regelungen, vor allem müsse der Hinzuverdienst bei der Arge angegeben werden.

Ein Kind aus einer Familie, die keine Sozialleistungen beziehe, könne jährlich 7.680 Euro ohne Abzug hinzuverdienen. Dies gelte jedoch nicht für Schüler, deren Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
Sich in den Ferien etwas dazuverdienen, um sich ein Fahrrad oder einen Computer leisten zu können oder um auch mal eine Reise zu machen, all dies sei für die meisten Schülerinnen und Schüler heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Dabei sammelten sie wertvolle persönliche wie auch berufliche Erfahrungen, die ihnen später bei der Suche nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz auch helfen könnten.

Quelle: www.gegen-hartz.de

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Samstag, 3. Juli 2010

Hartz IV: Neue anrechnungsfreie Ferienjobs


Bild: Jerzy/Pixelio
Schüler können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzu verdienen, ohne das dieser Betrag an den Arbeitslosengeld II Regelsatz angerechnet werden.

(28.06.2010) Bislang waren Schüler in sog. Hartz IV Familien bei Ferienjobs immer benachtteiligt. Das Geld, was sie während der Ferienzeit verdienten, wurde ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen an den ALG II Regelsatz angerechnet. Ab ersten Juni 2010 können Schüler bis zu 1200 Euro anrechnungsfrei hinzu verdienen, ohne das es dabei zu Abzügen kommt. Es bestehen aber weitere besondere gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

Durch eine Weisung des Bundesarbeitsministeriums bei der Anrechnung des Einkommens von Schülern auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII wurde ein Absatz in den Weisungen erweitert. Ab diesen Monat (Juni 2010) können Schüler in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften 1200 Euro pro Kalenderjahr hinzu verdienen. Allerdings darf das Geld nur innerhalb der Sommerferien und innerhalb von höchstens vier Wochen verdient worden sein. In Anspruch nehmen können Schüler die eine allgemeinbildenden Schule oder eine Berufsschule besuchen. Allerdings dürfen die Schüler nicht das 25 Lebensjahr überschritten haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Hinzuverdienst muss zudem bei der zuständigen Arge angegeben werden. (sb)