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Donnerstag, 4. Februar 2010

Fahrtkostenerstattung auch unter 6 Euro

Es ist scheinbar nach wie vor zu wenig bekannt: Wenn ALG-II-Empfänger zu Meldeterminen vorgeladen werden, kann die Behörde die notwendigen Fahrtkosten erstatten. Dabei gibt es keine Bagatellgrenze, also auch Fahrtkosten unter 6 Euro sollen erstattet werden. Das jedenfalls hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Danach sollen die Ämter berücksichtigen, dass bei ALG II nur ein Betrag von weniger als 20 Euro im Monat, also weniger als 1 Euro am Tag, für die Teilnahme am Verkehr zur Verfügung steht. "Eine Ablehnung der Kostenübernahme wird danach gegenüber Leistungsempfängern nach dem SGB II regelmäßig nicht in Betracht kommen," entschieden die Bundesrichter.

Eine Ausnahme wäre nur bei besonders geringen Kosten vorstellbar. Die können in einem Sammelantrag zusammengefasst werden. In dem Urteil ging es um etwa 3,50 Euro je Termin, das war nach Ansicht des Gerichts jedenfalls zu hoch. In den letzten Jahren wurde vermutlich in Millionen von Einzelfällen die Kostenübernahme verweigert. Wer davon betroffen war, kann immer noch einen Antrag auf nachträgliche Erstattung stellen. Und: Bei künftigen Terminen immer gleich den Sachbearbeiter fragen, wie die Kosten zu beantragen sind bzw. ausgeglichen werden. (03.02.2010, Erwerbslosen INI)

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