- Die Regierung muss bis zum Ende des Jahres eine statistische Methode entwickeln, mit der der existenzsicherende Bedarf von Erwachsenen und Kindern tatsächlich und überprüfbar ermittelt werden kann.
- Die Regelsätze sind nicht aufgrund der Summe zu niedrig.
- Menschen mit besonderem Bedarfen (Krankheit, Behinderung) muss absofort ein entsprechender existenzsichernder Betrag gezahlt werden. Dies ist ab sofort einklagefähig.
- Da das BVerfG keine Aussage über die konkrete Höhe der Regelleistungen macht, werden Widersprüche gegen die Höhe der Leistungen aus der Vergangenheit wohl wenig erfolgversprechend sein.
Dienstag, 9. Februar 2010
Hartz IV Sätze müssen neu berechnet werden
Das heute, am 09. Februar 2010 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besagt zusammengefasst folgende 3 Dinge:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen