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Montag, 10. Mai 2010

Arbeitslose müssen Urlaub genehmigen lassen

Wer Hartz IV oder Arbeitslosengeld bezieht hat grundsätzlich auch Anspruch auf Urlaub! Doch Vorsicht ist geboten, denn der Urlaub muss durch die Arbeitsagentur bzw. die Argen genehmigt werden. Auf der Infoseite der Arbeitsagentur heisst es zu diesem Thema etwas lapidar: “Das ist durchaus möglich, kommt aber letztlich auf den Einzelfall an. Es sollte jedoch unter keinen Umständen jemand verreisen, ohne dass der zuständige Vermittler dem Urlaub zugestimmt hat”. Die Problematik dabei: Arbeitslose müssen nach SGB III für die Arbeitsagentur ständig erreichbar sein, was im Falle eines Urlaubs natürlich nicht gegeben ist. Und jetzt kommts. Die Arbeitsagentur bzw. die Argen brauchen Urlaub nur zu genehmigen, “wenn während der geplanten Abwesenheit voraussichtlich weder eine Arbeit angeboten werden kann noch eine Bildungs- oder Trainingsmaßnahme in Frage kommt”. Gerade für Arbeistlose die dem Arbeitsmarkt gerade wieder neu zur Verfügung stehen sind die Chancen eher schelcht, dass einem der Urlaub genehmigt wird. Die Vermittler stimmen dann dem Urlaubsantrag nur in Ausnahmefällen zu. Hier muss die Arbeitsagentur aber auch die Belange des Arbeitslosen berücksichtigen, z.B. Schulferien etc. Der Antrag auf Urlaub oder auch Ortsabwesenheit genannt kann nicht langfristig, sondern nur kurzfristig gestellt werden, da der Arbeitsvermittler ja einschätzen muss wie die Vermittlungschancen in diesem Zeitraum sind. Man sollte ihn also ca. eine Woche vor Urlaubsbeginn stellen. Wer jetzt denkt, das die es doch nie schaffen mir innerhalb einer Woche meinen Urlaub zu genehmigen sei beruhigt. In der Info-Broschüre (PDF) des Arbeitsamtes heisst es dazu: “Sie
werden sofort informiert, ob die Agentur für Arbeit einer Reise zustimmt”.

Wieviel Anspruch auf Urlaub hat ein Arbeitsloser pro Jahr?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsloser 6 Wochen im Jahr verreisen. Anspruch auf vergüteten Urlaub besteht aber nur für 3 Wochen im Jahr. Jahr bedeutet hier aber nicht wie lange fälschlicherweise von der Arbeitsagentur angenommen, das Leistungsjahr, sondern das Kalenderjahr. Urlaubszeiten aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen sind nicht anzurechnen, da es sich bei diesen um einen anderen Rechtsgrund handelt. Fällt der Urlaub auf Werkfeiertage sind diese nicht an den Arbeitslosenurlaub anzurechnen.

Wie kann der Urlaub beantragt werden?

Für den Urlaubsantrag gibt es den sogenannten “Urlaubsschein” Diese kann bei der Agentur für Arbeit bezogen werden. Leider steht er nicht als Download auf der Webseite der Arbeistagentur zur Verfügung. Man sollte sich also an seinen zuständigen Arbeitsvermittler wenden.
Wer also als Arbeitsloser bzw. Hartz-IV-Empfänger Urlaub nehmen möchte sollte unbedingt sich diesen genehmigen lassen. Ansonsten könnte die Rückkehr aus dem Urlaub mit der unangenehmen Nachricht enden, dass einem das Arbeitslosengeld bzw. Hartz-IV-Geld für diesen Zeitraum gestrichen worden ist.

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