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Freitag, 20. April 2012

GEZ Befreiung bei Arbeitslosengeld II Bezug

Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag steht unter §6 Gebührenbefreiung Punkt 3 Gebührenbefreiung natürlicher Personen; Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach §22 ohne Zuschläge nach §24 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, (werden von der GEZ befreit). Um von der GEZ befreit zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, in Ihrem Bürgerbüro, Rathaus, Sozialamt, Sozialstelle ect. In jedem Bundesland heißt die Behörde entsprechend anders.

Immer wieder gibt es Ärger mit der GEZ (siehe auch Rückerstattung des Sozialtarifs ) Die GEZ behauptet, dass Hartz IV Empfänger/innen GEZ Pflichtig sind. Viele Erwerbslose wehren sich zu Recht gegen die von der GEZ behauptete Darstellung:

"Sie haben die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Paragraph 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag beantragt. Alle Befreiungstatbestände knüpfen an die in Paragraph 6 Abs. 1 im Einzelnen genannten sozialen Leistungen oder an das Vorliegen eines bestimmten Grades einer Behinderung an. Bei Vorliegen eines entsprechnden Bescheids oder b ei Nachweis des RF-Merkzeichens im Schwerbehinderten gewährt die Landesrundfunkanstallt Gebührenbefreiung.
Die Unterlagen, die Sie beifügten, weisen nicht nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) vom 31.08.1991 (GVB1. 1991, S. 311) - zuletzt geändert durch Achten Rundfunkänderungsvertrag vom 08.10./15.10.2004 gültig ab 01.04.2005 (GVB1. 2005, S. 64).
Was natürlich nicht den Tatsachen entspricht, denn: "Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden."
Wenn Sie GEZ Befreit sind, können Sie auch einen Antrag auf einen Sozialtarif bei der Telekom stellen. Nähere Informationen zum Telekom-Sozialtarif finden Sie unter: Telefon Sozialtarif bei Hartz IV Bezug.

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